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   BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21   

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https://dejure.org/2021,28100
BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21 (https://dejure.org/2021,28100)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2021 - 3 StR 84/21 (https://dejure.org/2021,28100)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 3 StR 84/21 (https://dejure.org/2021,28100)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 26 StGB; § 27 StGB; § 264 StPO
    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo facturus; Beihilfe (Zeitpunkt; Beendigung; Gehilfenvorsatz); gerichtliche Kognitionspflicht

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 StGB, § 263 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Voraussetzungen einer Anstiftungshandlung: Motivation des Anstifters; Bestimmung eines anderen zur Haupttat

  • IWW

    § 264 StPO, §§ 263, 26, 22, 23 Abs. 1 StGB, § 26 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 265 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 129 Abs. 2 StGB, § 301 StPO, § 27 Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 53 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfen des Prozessstoffs durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs (hier: Übergabe des Geldes an vermeintliche Polizeibeamte); Prüfen der Strafbarkeit des Angeklagten wegen Anstiftung zum (versuchten) Betrug

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erschöpfen des Prozessstoffs durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs (hier: Übergabe des Geldes an vermeintliche Polizeibeamte); Prüfen der Strafbarkeit des Angeklagten wegen Anstiftung zum (versuchten) Betrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 273
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19

    Nur eine Betrugstat bei mehreren auf einer Täuschung beruhenden

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
    Unabhängig davon, dass die Täter jeweils dieselbe Legende nutzten, liegt der späteren Geldübergabe eine auf einem neuen Tatentschluss beruhende weitere Täuschung der Geschädigten zugrunde (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - 3 StR 558/19, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
    Ebenso wenig bedarf näherer Erörterung, dass es nach den aus der Urteilsurkunde ersichtlichen Gründen der angefochtenen Entscheidung keinen sachlich-rechtlichen Fehler darstellt, nicht auch eine kriminelle Vereinigung nach § 129 Abs. 2 StGB in Betracht gezogen zu haben (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen und zu einem aufgrund der dortigen konkreten Feststellungen abweichenden Ergebnis BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
    Der eigene Tatbeitrag des Angesprochenen stellt sich, ohne dass das Landgericht dies erörtert hat, nach den bisherigen Feststellungen als Mittäterschaft dar (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, juris Rn. 15 f.; vom 29. April 2021 - 5 StR 476/20, juris Rn. 1 ff., 18).
  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (s. BGH, Urteil vom 20. September 2018 - 3 StR 195/18, juris Rn. 35 mwN).
  • BGH, 22.03.2000 - 3 StR 10/00

    Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
    Auf seine Motivation kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2000 - 3 StR 10/00, BGHR StGB § 26 Bestimmen 4).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 266/17

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Betrug und Urkundenfälschung (Förderung

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
    Die Geschädigte hatte den Umschlag mit dem Geld bereits übergeben und der Abholer sich damit zumindest zu seinem Fahrzeug begeben (s. zur Tatbeendigung etwa BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 2 Rn. 16 ff.; vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 1 Rn. 5).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
    Bis zum Tatentschluss bleibt allerdings ein Bestimmen zu einer konkreten Tat selbst dann noch möglich, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hat (s. BGH, Urteil vom 7. Februar 2017 - 1 StR 231/16, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Anstiftung 1 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13

    Beendigung des Betruges

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
    Die Geschädigte hatte den Umschlag mit dem Geld bereits übergeben und der Abholer sich damit zumindest zu seinem Fahrzeug begeben (s. zur Tatbeendigung etwa BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 2 Rn. 16 ff.; vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 1 Rn. 5).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
    Demnach sind hier Ausführungen zu der Einziehung von Wertersatz entbehrlich, die eine - sich für den Angeklagten bislang nicht ergebende - faktische oder wirtschaftliche Mitverfügungsmacht des jeweiligen Tatbeteiligten voraussetzt (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Juli 2020 - 2 StR 46/20, NStZ 2021, 37 Rn. 14; vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 07.11.2017 - 1 StR 195/17

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
    Dafür ist nicht entscheidend, dass er sich zuvor allgemein bereiterklärt hatte, zukünftig auf Abruf für verschiedene Fahrten zur Verfügung zu stehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. November 2017 - 1 StR 195/17, StV 2018, 519 Rn. 10); denn zu der konkreten Tat hatte er sich gerade noch nicht entschlossen.
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 46/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangter Vermögenswert:

  • BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertung von Kuriertätigkeiten;

  • BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14

    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat);

  • BGH, 27.10.2020 - 1 StR 350/20

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (erforderlicher Vorsatz

  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 226/13

    Erweiterter Verfall im Betäubungsmittelstrafrecht (Subsidiarität gegenüber dem

  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20

    Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz:

  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 476/20

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; faktische

  • BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich die Kammer ebenfalls anschließt, genügt für den Gehilfenvorsatz eine Kenntniserlangung von der Haupttat erst nach deren Beendigung aber nicht (vgl. BGH, Urt. 3 StR 84/21 v. 01.07.2021, NStZ-RR 2021, 273, 275 m.w.Rspr.Nw.).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    (d) Soweit die Angeklagten im Anschluss an die Begehung der anklagegegenständlichen Haupttaten Kenntnis davon erlangten, wofür genau die betreffenden Server genutzt wurden, und gleichwohl das Hosting fortsetzten, genügt dieses spätere Wissen als dolus subsequens nicht für eine Beihilfestrafbarkeit in Bezug auf dieser Kenntniserlangung zeitlich vorausgegangene Förderungshandlungen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273, 275 mwN).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Hierauf bezieht sich auch die Kognitionspflicht des Tatgerichts, die erfordert, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff - gegebenenfalls unter Erfüllung der gerichtlichen Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO - ohne Rücksicht auf die dem Eröffnungsbeschluss zu Grunde gelegte Bewertung durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2003 - 3 StR 222/02, BGHSt 48, 221, 223, und vom 1. Juli 2021 - 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273, 274 mwN).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 254/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beschränkung der Revision auf

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlichrechtlichen Mangel dar (s. BGH, Urteile vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22, juris Rn. 12; vom 1. Juli 2021 - 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273, 274; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 264 Rn. 27 ff.).
  • BGH, 13.12.2023 - AK 90/23

    Dringender Tatverdacht der Beihilfe zum Mord; Fortdauer der Untersuchungshaft

    Welche zur Tatindividualisierung tauglichen Merkmale jeweils erforderlich sind, entzieht sich dabei einer abstrakt-generellen Bestimmung und kann nur nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls entschieden werden (s. BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273, 274; vgl. zur Konkretisierung auch BGH, Urteil vom 21. April 1986 - 2 StR 661/85, BGHSt 34, 63, 64 ff.; Beschlüsse vom 1. April 2020 - 1 StR 586/19, juris Rn. 7 mwN; vom 22. August 2017 - 2 StR 362/16, juris).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 36/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Besitz einer

    Aus dem Zusammenhang der Urteilgründe ergibt sich, dass das die Pistolen kaufende Chapter-Mitglied zu der konkreten Erwerbsstraftat durch den Angeklagten H.   bestimmt wurde und dazu nicht bereits zuvor im Sinne eines "omnimodo facturus" fest entschlossen war (vgl. zu den Maßstäben etwa BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273, 274 mwN).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter

    Dies gilt auch dann, wenn der Ersterlanger einen fremdnützigen Betrug zu Gunsten des Endempfängers begeht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, NStZ 2022, 219 Rn. 6 f.; Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273, 275).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlichrechtlichen Mangel dar (BGH, Urteile vom 1. Juli 2021 - 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273, 274; vom 20. September 2018 - 3 StR 195/18, juris Rn. 35 mwN).
  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat

    Veranlasst allerdings ein Täter - sukzessiv und inhaltlich auf früheren Tathandlungen aufbauend - einen Geschädigten durch immer neue Täuschungshandlungen zu jeweils eigenständigen Vermögensverfügungen im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB, reicht dies selbst im Falle desselben Tatentschlusses nicht für die Annahme einer einheitlichen Tat aus (s. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 41/17, wistra 2017, 484 Rn. 9 f. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 84/21, juris Rn. 32).
  • BayObLG, 09.08.2023 - 206 StRR 190/23

    Zur Strafbarkeit des Annehmens des Angebots einer unrichtigen Dokumentation einer

    Es hat dabei zutreffend gesehen, dass eine solche nicht nur dann in Betracht kommt, wenn noch kein Tatentschluss des Haupttäters vorliegt und dieser vom Anstifter erst geweckt wird, sondern auch dann, wenn der Haupttäter zu derartigen Taten bereits allgemein bereit ist, diese Bereitschaft auch aufgezeigt oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hat, er aber erst durch den Teilnehmer zu einer konkret-individuellen Tat bestimmt wird (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 2021, 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273, 274; Urt. v. 7. Februar 2017, 1 StR 231/16, NStZ 2017, 401, 402).
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